Wir wissen, dass jeder Mensch einzigartig ist. Damit unser Zusammenleben allerdings gut gelingt, braucht jede Gemeinschaft verbindliche Regeln. Aus diesem Grund haben wir eine gemeinsame Hausordnung festgelegt.
- Wir beginnen den Schultag pünktlich und durch freundliches Grüßen aller Lehrerinnen, Erwachsenen und unserer Mitschülerinnen.
- Wir arbeiten aktiv im Unterricht mit und schaffen durch unsere Bereitschaft zu lernen ein positives Lernklima.
- Wir erledigen unsere Aufgaben zeitgerecht und mit bestem Wissen.
- Wir tragen Verantwortung für eine Klassen- und Schulgemeinschaft, in der wir uns wohl fühlen wollen, und sind daher aufmerksam, rücksichtsvoll und hilfsbereit.
- Wir verletzen niemanden durch Schlagen, Raufen oder durch Schimpfwörter und vermeiden es, durch Laufen, Schreien oder Lärmen zu stören.
- Wir halten in der Klasse, in den WC-Anlagen und im gesamten Schulhaus Ordnung, trennen unseren Abfall sorgfältig und bemühen uns, nichts zu verschmutzen oder zu beschädigen.
- Wir wissen, dass Handys nicht erlaubt sind, daher geben wir sie in der Früh bei der Klassenlehrer*in ab. Wir bringen andere störende, wertvolle oder sogar gefährliche Gegenstände (Scooter, elektronische Geräte, Messer, …) nicht in die Schule mit.
- Ab der Zufahrt zum Kreisverkehr des Schulcampus schiebe ich mein Fahrzeug (Fahrrad, Scooter …).
- Wir melden uns, wenn uns etwas nicht gelungen ist, entschuldigen uns und versuchen, den Schaden wieder gut zu machen.
- Wir versuchen jeden Tag aufs Neue, die Regeln der Gemeinschaft zu beachten und einzuhalten.
Weitere Vereinbarungen für eine gute Zusammenarbeit
- Aus Sicherheitsgründen melden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten das Fernbleiben ihres Kindes vom Unterricht vor Unterrichtsbeginn. Eine ärztliche Bestätigung ist ab dem 3. Tag zu erbringen.
- Ansteckende Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen müssen sofort der Klassenlehrerin bzw. der Direktion bekannt gegeben werden. Der Schulbesuch ist erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests gestattet.
- Gegenstände, die den Unterricht stören, werden der Schülerin bzw. dem Schüler weggenommen und können am Ende des Schultages wieder abgeholt werden.
- Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, werden von der Lehrperson abgenommen und den Erziehungsberechtigten bzw. Waffen der Polizei ausgehändigt.
- Die Benützung von Handys durch Schülerinnen ist an der Schule nicht erlaubt, außer es werden von der unterrichtenden Lehrperson Arbeitsaufträge erteilt, die durch deren Einsatz bearbeitet werden müssen. Handys und Smartwatches müssen bei der jeweiligen Klassenlehrerin in der Früh abgegeben werden und dürfen vor dem Heimgehen wieder entgegengenommen werden.
- Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, Schmuck etc.
- In den Klassenräumen müssen Hausschuhe getragen werden.
- Scooter und Fahrräder werden außerhalb des Schulhauses abgestellt (Fahrradständer!). Ab der Zufahrt des Kreisverkehrs am Schulcampus sind diverse Fahrzeuge zu schieben.
- Das Tragen von Uhren und Schmuck ist wegen erhöhter Verletzungsgefahr im Bewegungs- und Sportunterricht verboten.
- Das Betreten des Schulhauses durch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ist nur in Ausnahmefällen gestattet. In der Regel werden die Kinder vor dem Schultor verabschiedet bzw. begrüßt.
- Nach Unterrichtsschluss und außerhalb der Unterrichtszeit ist der Aufenthalt im Schulhaus, im Garten und im Schulhof aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Rücksichtsloses Benehmen im Schulhaus, vor dem Schulhaus oder im Schulbus hat disziplinäre Maßnahmen zur Folge.
- Bei mutwilligem Zerstören von Schuleigentum wird die Reparatur bzw. das Ersetzen den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
- Das Betreten der Schule ist nur mit Termin gestattet. Ihre Anliegen liegen uns natürlich am Herzen. Bei akuten Anliegen sind wir selbstverständlich bemüht, diese sofort zu lösen. In diesem Fall bitten wir Sie, im Eingangsbereich zu warten, bis Ihre Klassenlehrer*in zu Ihnen kommt.
- Die Zufahrt zur Schule ist lediglich dem Transportunternehmen bzw. Eltern mit von der Schulleitung und der Gemeinde genehmigter Zufahrtsgenehmigung gestattet.
